Illustration: ViDA und E-Rechnung – digitale Rechnungsverarbeitung ab 2030

ViDA: Was sich ab 2030 ändert

Ab Juli 2030 gilt für grenzüberschreitende B2B-Umsätze in der EU eine digitale Meldepflicht in nahezu Echtzeit. Die bisherige Zusammenfassende Meldung entfällt. An ihre Stelle tritt die direkte Übermittlung strukturierter Rechnungsdaten an die Finanzbehörden – Basis ist EN 16931, derselbe Standard, auf dem XRechnung und ZUGFeRD schon heute aufsetzen. Ab 2035 müssen alle nationalen Meldesysteme in der EU darauf vereinheitlicht sein.

 

    • 2027 – E-Rechnungspflicht B2B Deutschland
    • 2030 – ViDA: digitale Meldepflicht EU-weit
    • 2035 – Volle Harmonisierung aller EU-Meldesysteme

 

Für Unternehmen wachsen Rechnungsstellung und Meldewesen zusammen: Jede grenzüberschreitende Rechnung muss strukturiert, EN-16931-konform und zeitnah an die Behörde gemeldet werden – statt wie bisher periodisch zusammengefasst. Das verlangt saubere Stammdaten, automatisierte Validierung und eine Systemlandschaft, die Rechnungsausgang und Meldewesen als einen Prozess behandelt.

Zeitleiste ViDA: E-Rechnungspflicht B2B Deutschland 2027, ViDA digitale Meldepflicht EU-weit 2030, volle Harmonisierung aller EU-Meldesysteme 2035

CLARC Billing for SAP: schon heute die Basis für ViDA

Die Lösung deckt genau das ab, was ViDA und die E-Rechnungspflicht 2027 technisch verlangen: XRechnung, ZUGFeRD und PEPPOL nativ auf Basis von EN 16931 – direkt aus SAP S/4HANA und SAP ECC.

 

CLARC Billing for SAP  geht dabei über die reine Formatkonformität hinaus: Rechnungserstellung, Konvertierung und Versand laufen als ein durchgängiger, automatisierter Prozess – ohne manuelle Zwischenschritte, mit Monitoring und Statusübersicht in der Infinity Web UI. Wer diesen Prozess heute etabliert, hat mit derselben Infrastruktur die technische Basis für ViDA 2030 bereits gelegt.

Häufig gestellte Fragen zu ViDA

Antworten auf die zentralen Fragen rund um ViDA und die digitale Meldepflicht ab 2030.

ViDA ist das Reformpaket der EU zur Digitalisierung der Umsatzsteuer. Der Rat der Europäischen Union hat es am 11. März 2025 verabschiedet, seit April 2025 ist es in Kraft. Ziel ist eine einheitliche digitale Meldepflicht für Rechnungsdaten und ein wirksamerer Schutz vor Umsatzsteuerbetrug in der EU.

Ab dem 1. Juli 2030 gilt für grenzüberschreitende B2B-Umsätze in der EU eine digitale Meldepflicht in nahezu Echtzeit. Sie ersetzt die bisherige Zusammenfassende Meldung durch die direkte Übermittlung strukturierter Rechnungsdaten an die Finanzbehörden.

ViDA verlangt strukturierte elektronische Rechnungen nach EN 16931 – demselben europäischen Standard, auf dem XRechnung und ZUGFeRD bereits heute aufsetzen. Reine PDF-Rechnungen erfüllen diese Anforderung nicht.

Mitgliedstaaten, die vor dem 1. Januar 2024 bereits eigene digitale Meldesysteme eingeführt haben, müssen diese bis zum 1. Januar 2035 auf den einheitlichen ViDA-Standard umstellen. Ab diesem Zeitpunkt gilt EU-weit ein harmonisiertes Meldesystem.

Die E-Rechnungspflicht 2027 betrifft zunächst nationale B2B-Rechnungen in Deutschland. ViDA erweitert dieselbe Logik ab 2030 EU-weit auf grenzüberschreitende Umsätze. Unternehmen, die ihre Prozesse bereits jetzt auf EN-16931-konforme Lösungen wie CLARC Billing for SAP ausrichten, sind für beide Fristen vorbereitet.

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