Detaillierte Erklärung & Einordnung

Aufbewahrungsfristen stellen sicher, dass wesentliche Geschäftsunterlagen über einen definierten Zeitraum nachvollziehbar bleiben. Sie ermöglichen es Unternehmen, bei Betriebsprüfungen, Streitfällen oder internen Nachfragen jederzeit auf frühere Vorgänge zurückzugreifen und diese lückenlos zu belegen. Typische Beispiele sind Rechnungen, Buchungsbelege, Jahresabschlüsse, Personalunterlagen oder Verträge.

In vielen Ländern – so auch in Deutschland – ergeben sich Aufbewahrungsfristen vor allem aus handels- und steuerrechtlichen Vorschriften. Diese legen fest, welche Dokumente wie lange aufzubewahren sind, häufig in Spannen von mehreren Jahren. Ergänzend können branchenspezifische Regelungen, Datenschutzbestimmungen (z. B. DSGVO) oder vertragliche Vereinbarungen zusätzliche Anforderungen an die Aufbewahrung und spätere Löschung stellen.

Für Unternehmen bedeutet das: Sie benötigen eine klare, dokumentierte Aufbewahrungsstrategie. Dazu gehört, welche Dokumentarten existieren, wie lange sie aufbewahrt werden müssen, in welchem System sie liegen und wann sie datenschutzkonform gelöscht werden. In Verbindung mit einem digitalen Archiv oder einer ECM-/DMS-Lösung lassen sich Aufbewahrungsfristen häufig technisch abbilden, etwa über automatische Fristzuordnung, Sperrfristen und Erinnerungen zur Löschung. So werden rechtliche Anforderungen, Informationssicherheit und Datenschutz besser miteinander in Einklang gebracht.

Bedeutung klar definierter Aufbewahrungsfristen für Unternehmen

Klar geregelte und technisch umgesetzte Aufbewahrungsfristen bringen Unternehmen gleich mehrere Vorteile:

Rechtssicherheit und Compliance

Wer weiß, welche Dokumente wie lange aufzubewahren sind, reduziert das Risiko von Verstößen gegen Handels-, Steuer- oder Datenschutzrecht. Im Prüfungsfall können Unterlagen gezielt und vollständig bereitgestellt werden.

Transparenz und Nachvollziehbarkeit

Einheitliche Regeln sorgen dafür, dass Dokumente nicht „zufällig“ länger oder kürzer aufbewahrt werden als nötig. Geschäftsprozesse, Entscheidungen und Vorgänge bleiben über Jahre hinweg nachvollziehbar.

Struktur statt Datenchaos

Mit klaren Aufbewahrungsfristen lassen sich Archiv– und DMS-Systeme besser strukturieren. Dokumentarten werden sauber klassifiziert, Fristen werden zugeordnet und Altlasten gezielt abgebaut.

Kosten- und Platzersparnis

Wer Unterlagen nach Ablauf der Frist kontrolliert löschen oder vernichten kann, spart Speicherplatz, Verwaltungskosten und vermeidet unnötig wachsende Archive – sowohl physisch als auch digital.

Datenschutz & Informationssicherheit

Auch zu langes Aufbewahren kann problematisch sein, insbesondere bei personenbezogenen Daten. Durch definierte Löschzeitpunkte werden Datenschutzanforderungen besser eingehalten und das Risiko von Datenabflüssen reduziert.

Automatisierung durch digitale Systeme

In Verbindung mit ECM-/DMS-Lösungen können Aufbewahrungsfristen im System hinterlegt werden. Damit lassen sich Dokumente automatisch klassifizieren, mit Fristen versehen und am Ende kontrolliert zur Löschung oder Vernichtung vorschlagen.

FAQ

Häufige Fragen im Zusammenhang mit Aufbewahrungsfristen

Aufbewahrungsfristen ergeben sich in der Regel aus gesetzlichen Vorgaben, z. B. aus Handels-, Steuer- oder Datenschutzrecht. Daneben können branchenspezifische Regelungen, vertragliche Vereinbarungen oder interne Richtlinien eine Rolle spielen. Unternehmen sollten diese Anforderungen bündeln und in einer internen Richtlinie für Aufbewahrungsfristen festhalten. Eine individuelle Rechtsberatung kann dadurch nicht ersetzt werden.

Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist dürfen – und sollten – Dokumente in der Regel gelöscht oder vernichtet werden, sofern keine anderen Gründe dagegen sprechen (z. B. laufende Rechtsstreitigkeiten, Garantien oder besondere vertragliche Pflichten). Wichtig ist, dass die Vernichtung kontrolliert und dokumentiert erfolgt, insbesondere bei vertraulichen oder personenbezogenen Daten. Digitale Systeme können hier Workflows und Protokolle bereitstellen.

In den meisten Fällen beziehen sich gesetzliche Aufbewahrungsfristen auf den Inhalt der Dokumente, nicht auf deren Medium. Das bedeutet: Ob eine Rechnung auf Papier oder elektronisch vorliegt, ist für die Dauer der Aufbewahrung meist unerheblich – entscheidend ist, dass sie vollständig, unverändert, lesbar und nachvollziehbar bleibt. Digitale Archive und ECM-/DMS-Systeme unterstützen Unternehmen dabei, diese Anforderungen technisch umzusetzen.

Praxisnah lässt sich das Thema über drei Bausteine steuern:

 

Klassifikation von Dokumentarten – z. B. „Rechnung“, „Vertrag“, „Personalakte“.

 

Zuweisung von Fristen – für jede Dokumentart wird eine klare Aufbewahrungs- und ggf. Löschfrist definiert.

 

Technische Umsetzung – in einem digitalen Archiv oder ECM-/DMS-System werden diese Regeln hinterlegt, sodass Dokumente automatisch mit Fristen versehen und am Ende ihres Lebenszyklus zur Löschung vorgeschlagen werden.

 

So wird aus abstrakten gesetzlichen Vorgaben ein konkreter, gelebter Prozess, der sich effizient steuern und auditierbar nachweisen lässt.

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