Aufbewahrungsfristen stellen sicher, dass wesentliche Geschäftsunterlagen über einen definierten Zeitraum nachvollziehbar bleiben. Sie ermöglichen es Unternehmen, bei Betriebsprüfungen, Streitfällen oder internen Nachfragen jederzeit auf frühere Vorgänge zurückzugreifen und diese lückenlos zu belegen. Typische Beispiele sind Rechnungen, Buchungsbelege, Jahresabschlüsse, Personalunterlagen oder Verträge.
In vielen Ländern – so auch in Deutschland – ergeben sich Aufbewahrungsfristen vor allem aus handels- und steuerrechtlichen Vorschriften. Diese legen fest, welche Dokumente wie lange aufzubewahren sind, häufig in Spannen von mehreren Jahren. Ergänzend können branchenspezifische Regelungen, Datenschutzbestimmungen (z. B. DSGVO) oder vertragliche Vereinbarungen zusätzliche Anforderungen an die Aufbewahrung und spätere Löschung stellen.
Für Unternehmen bedeutet das: Sie benötigen eine klare, dokumentierte Aufbewahrungsstrategie. Dazu gehört, welche Dokumentarten existieren, wie lange sie aufbewahrt werden müssen, in welchem System sie liegen und wann sie datenschutzkonform gelöscht werden. In Verbindung mit einem digitalen Archiv oder einer ECM-/DMS-Lösung lassen sich Aufbewahrungsfristen häufig technisch abbilden, etwa über automatische Fristzuordnung, Sperrfristen und Erinnerungen zur Löschung. So werden rechtliche Anforderungen, Informationssicherheit und Datenschutz besser miteinander in Einklang gebracht.