
X-Rechnung und ZUGFeRD 2.0 - Formatwildwuchs Ade!
Bereits seit November 2018 bevorzugen die Bundesbehörden die X-Rechnung. Ab 2019 gilt dies auch für andere Behörden wie bspw.: Krankenhäuser, Sozialverbände, Energieversorger, Straßenbauunternehmen, Unternehmen der Entsorgungswirtschaft, Schulen, Universitäten, Museen und kulturelle Einrichtungen etc. Behörden können übergangsweise zwar noch weitere Formate zulassen müssen es aber nicht. Der Übergangszeitraum wird also sicherlich nicht allzu lange ausgedehnt werden. Nach diesem Zeitraum werden andere Formate außer der X-Rechnung wohl nicht mehr akzeptiert.
Frankreich und Italien machen es vor
Im (europäischen) Auslandsgeschäft wird mittelfristig nur noch die X-Rechnung akzeptiert werden. Behörden in Frankreich verlangen von Firmen mit mehr als 250 Mitarbeitern schon heute, dass Rechnungen elektronisch versendet werden. Ab nächstem Jahr gelten diese Regeln auch bei Betrieben mit 10 Mitarbeitern. Ab 2020 dann für alle Unternehmen. Italien bietet diese Möglichkeit bereits seit Januar 2017 an. Beide Länder bieten hierfür bereits Plattformen zur elektronischen Rechnungsübermittlung an. Ab 2019 ist die elektronische Übermittlung von Rechnungen dann sogar verpflichtend. Rechnungen die nicht über diese Plattformen versendet werden, gelten künftig sogar als nicht gestellt.
ZUGFeRD 2.0 entspricht bereits den Vorgaben der EU
ZUGFeRD 2.0 entspricht vollständig der europäischen Norm EN16931. Damit erfüllt das Format alle Anforderungen der EU-Richtlinie 2014/55/EU an die X-Rechnung und kann national und international genutzt werden.
Unterschiedliche Begriffe, gleiche Bedeutung: ZUGFeRD, X-Rechnung und Factur X
Der Begriff ZUGFeRD 2.0 oder X-Rechnung ist international nur wenig bekannt, meist wird hier der Begriff Factur X verwendet. Eventuell wird sich die Bezeichnung auch in Deutschland etablieren.